Gemeinnütziger Verein zur Rettung des Kulturhauses in Krumpa und zum Aufbau Deutschlands erster privater, gemeinnütziger Musikakademie.
Hygienekonzept - Kulturhaus Krumpa
Auf der Basis der 7. SARS-CoV-2-EindV des Landes Sachsen-Anhalt organisiert der Kulturhaus-Verein etappem e.V. – unter fachkundiger Einbeziehung des Gewerbetreibenden Patrick Schröter – rschiedene Veranstaltungen

Alle Veranstaltung werden wie folgt organisatorisch umgesetzt:

Laut § 2 Abs (3) der 7. SARS-CoV-2-EindV dürfen Veranstaltungen von Vereinen in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Teilnehmern stattfinden. Die Verordnung legt auch fest, dass das vom Veranstalter eingesetzte Personal nicht als Teilnehmer zählt. Die beiden oben genannten Veranstaltungen finden im Kulturhaus Krumpa – also auf Vereinsgelände – statt.
2.4 Bei allen Veranstaltungen hat der Veranstalter über die Maßgaben nach § 1 Abs. 1 hinaus die anwesenden Personen in einer Anwesenheitsliste zu erfassen, die die folgenden Angaben enthalten muss: Vor- und Familienname, vollständige Anschrift und Telefonnummer. Sofern nummerierte Sitzplätze genutzt werden, soll die Erfassung zur Erleichterung der Kontaktnachverfolgung zuzüglich der Sitzplatznummer erfolgen.
Zur Einhaltung der Personenkontrolle (Anzahl und Identität) werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

Voranmeldung: Alle Teilnehmer werden auf Listen mit den geforderten Daten erfasst und erhalten am Einlass eine, der Listennummer entsprechende Eintrittskarte mit Nummer, Vor- und Nachnamen.

Am Einlass werden nur Teilnehmer hereingelassen, die einen Listenplatz haben.

Die Teilnehmerzahl ist bis auf weiteres streng auf 200 Beschränkt.

Teilnehmer, die augenscheinliche Grippesymptome aufweisen, werden nicht hereingelassen.

Wir behalten uns vor bei TN mit sichtbaren Symptomen kontacktlos Fieber zu messen.

Alle Teilnehmer müssen am Einlass einen Mundschutz tragen.

Teilnehmer ohne Mundschutz erhalten am Einlass gegen eine Gebühr von 1,00 Euro einen Einweg-Mundschutz.

Teilnehmer unter 6 Jahren sind nicht zu allen Veranstaltungen zugelassen. Sofern die zugelassen sind, sind sie von der Mundschutzpflicht befreit.

Bei allen Veranstaltungen im Sinne dieser Verordnung sind Hygienevorschriften entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu beachten. Es gelten strenge Auflagen zur Hygiene, um die Reduzierung von Kontakten sowie den Schutz der Anwesenden vor Infektionen sicherzustellen durch (2) ein verstärktes Reinigungs- und Desinfektionsregime einschließlich regelmäßigen Lüftens in geschlossenen Räumen.
Zur Einhaltung dieses Punktes werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

Hinweisschilder zu den Empfehlungen des RKI hängen am Eingang und an allen Thekenbereichen.

Desinfektionsmittel steht für die TN am Eingangsbereich und an den Thekenbereichen bereit.

Die TN werden angehalten sich beim betreten die Hände zu desinfizieren.

Alle Türen für Eingänge, Durchgänge und Ausgänge werden aufgehalten, so dass die permanente Durchlüftung gewährleistet ist und keine Türklinken angefasst werden müssen.

Zur Wahrung der besonderen Hygieneanforderungen folgende Maßnahmen umgesetzt:

Desinfektionsmittel am Eingang und an dezentralen Punkten.

Regelmäßige Desinfektion der Toiletten und Verkaufsflächen (Essen & Getränke).

Alle Türen bleiben offen; direkten Kontakt mit den Türklinken / Handläufen vermeiden.

Aushänge am und im Gebäude mit Hinweisen auf die entsprechenden Verhaltensweisen.

1. Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen, soweit möglich und zumutbar; dies gilt nicht für Zusammenkünfte mit Angehörigen aus maximal zwei Hausständen oder mit nahen Verwandten sowie deren Ehe- und Lebenspartnern...


3. Vermeidung von Ansammlungen von mehr als zehn Personen, insbesondere Warteschlangen (z. B. durch Öffnung einer ausreichenden Zahl von Kassen); dies gilt nicht für Zusammenkünfte mit Angehörigen aus maximal zwei Hausständen oder mit nahen Verwandten sowie deren Ehe- und Lebenspartnern...

Zur Einhaltung des Abstandes und zur Vermeidung von Ansammlung von mehr als 10 Personen werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

Alle Ein- und Ausgänge sind nur in eine Richtung nutzbar.

Alle Personen werden von unseren Helfern und Aushängen angehalten, sich verantwortlich zu verhalten (Husten- und Niesetikette, Verzicht auf Händeschütteln oder Umarmungen zur Begrüßung, gegebenenfalls Tragen von Schutzmasken).

Sollten einzelne Personen grob gegen eine der Regeln verstoßen, werden wir von unserem Hausrecht gebrauch machen und die betreffende Person des Saales verweisen.

Das Thekenpersonal trägt Mundschutz.

Da das Kulturhaus aktuell noch nicht über einen richtigen Wasser- oder Abwasseranschluss verfügt, werden zur Wahrung der besonderen Hygieneanforderungen folgende Maßnahmen umgesetzt:

Zwei Dixi-Klos für den „schnellen" Toilettengang im Außenbereich.

Die „Dixi's" werden vom Veranstaltungspersonal alle 15 Minuten mit geeignetem Spray desinfiziert.

Für den richtigen Toilettengang stehen die Toiletten vom Wohnmobilstellplatz vom „El Retiro" zur Verfügung (Laufweg ca. 100 Meter, ausgeschildert) mit fließendem Wasser und entsprechender Hygienestandards.

Für das Theken-Personal steht neben Desinfektionsmittel eine Waschgelegenheit mit Schlauchanschluss und Flüssigseife zur Verfügung.

Im übrigen appelieren wir schon jetzt an alle unsere Besucher:


Verhaltet Euch verantwortlich, umsichtig und rücksichtsvoll...

Die Anzahl der Corona-Fälle in Krumpa sollte auch nach unseren Veranstaltung weiter bei 0 liegen!